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zu § 905a ABGB (Aichberger-Beig)

Aichberger-Beig3. AuflJuni 2017

Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet, so ist diese in mittlerer Art und Güte zu leisten.

IdF BGBl I 2013/50 (ZVG) (nur Umnummerierung durch ZVG).

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