Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet, so ist diese in mittlerer Art und Güte zu leisten.
IdF BGBl I 2013/50 (ZVG) (nur Umnummerierung durch ZVG).
Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet, so ist diese in mittlerer Art und Güte zu leisten.
IdF BGBl I 2013/50 (ZVG) (nur Umnummerierung durch ZVG).