b) wenn mehrere ohne Teilung;
§ 555. Sind ohne Vorschrift einer Teilung mehrere Erben eingesetzt worden, so teilen sie zu gleichen Teilen.
Stammfassung JGS 1811/946. Seite 53
b) wenn mehrere ohne Teilung;
§ 555. Sind ohne Vorschrift einer Teilung mehrere Erben eingesetzt worden, so teilen sie zu gleichen Teilen.
Stammfassung JGS 1811/946. Seite 53