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zu § 555 aF, § 555 nF ABGB (Fischer-Czermak/Pierer)

Fischer-Czermak/Pierer3. AuflSeptember 2017

b) wenn mehrere ohne Teilung;

§ 555. Sind ohne Vorschrift einer Teilung mehrere Erben eingesetzt worden, so teilen sie zu gleichen Teilen.

Stammfassung JGS 1811/946.

Seite 53

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