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zu § 333 ABGB (Kodek)

Kodek3. AuflAugust 2011

Anspruch auf den Ersatz des Preises.

 

Selbst der redliche Besitzer kann den Preis, welchen er seinem Vormann für die ihm überlassene Sache gegeben hat, nicht fordern. Wer aber eine fremde Sache, die der Eigentümer sonst schwerlich wieder erlangt haben würde, redlicherweise an sich gelöst, und dadurch dem Eigentümer einen erweislichen Nutzen verschafft hat, kann eine angemessene Vergütung fordern.

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