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zu § 303 ABGB (Kisslinger)

Kisslinger3. AuflAugust 2011

Schätzbare und unschätzbare

 

Schätzbare Sachen sind diejenigen, deren Wert durch Vergleichung mit andern zum Verkehr bestimmt werden kann; darunter gehören auch Dienstleistungen, Hand- und Kopfarbeiten. Sachen hingegen, deren Wert durch keine Vergleichung mit andern im Verkehr befindlichen Sachen bestimmt werden kann, heißen unschätzbare.

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