vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 1474 ABGB (Gusenleitner-Helm)

Gusenleitner-Helm3. AuflApril 2012

Die Eigenschaft eines Familienfideikommisses, eines Erbpacht- und Erbzinsgutes geht nur durch einen frei eigentümlichen Besitz von vierzig Jahren verloren.

Aufgehoben durch BGBl I 20006/113 (Deregulierungsgesetz 2006)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte