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zu § 1474 ABGB (Gusenleitner-Helm)

Gusenleitner-Helm3. AuflApril 2012

Die Eigenschaft eines Familienfideikommisses, eines Erbpacht- und Erbzinsgutes geht nur durch einen frei eigentümlichen Besitz von vierzig Jahren verloren.

Aufgehoben durch BGBl I 20006/113 (Deregulierungsgesetz 2006)

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