Verabredungen unter solchen Bedingungen, welche bei einem letzten Willen als nicht beigesetzt angesehen werden, sind ungültig.
Stammfassung JGS 1811/946
Verabredungen unter solchen Bedingungen, welche bei einem letzten Willen als nicht beigesetzt angesehen werden, sind ungültig.
Stammfassung JGS 1811/946