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zu § 129 EheG (Jesser-Huss)

Jesser-Huss3. AuflSeptember 2021

Vierter Abschnitt 11Mit Wirkung vom 1.7.1978 wurde die ursprüngliche Abschnittsbezeichnung „Fünfter Abschnitt“ in „Vierter Abschnitt“ geändert; BGBl 1978/280.
Schlußbestimmungen

 

Dieses Gesetz tritt am 1. August 1938 in Kraft. Die Vorschriften des § 112 Abs. 2 und 3, des § 117 Abs. 2, des § 120 Abs. 2 und des § 121 Abs. 3 treten mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.

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