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§ 285f StPO (Birklbauer)

Birklbauer2. AuflJuli 2025

Bei der nichtöffentlichen Beratung kann ferner die Einholung tatsächlicher Aufklärungen über behauptete Formverletzungen oder Verfahrensmängel angeordnet werden.

BGBl I 605/1987

Seite 2591

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