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zu § 18 EU-MPfG (Pinetz/Willvonseder)

Pinetz/Willvonseder1. AuflOktober 2020

Form der Meldung

 

(1) Die Übermittlung der Meldung einer meldepflichtigen Gestaltung hat elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Ist die elektronische Übermittlung über FinanzOnline mangels technischer Voraussetzungen oder mangels Teilnahmeberechtigung unzumutbar, hat die Übermittlung unter Verwendung des amtlichen Formulars zu erfolgen.

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