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zu § 17 EU-MPfG (Pinetz/Wimpissinger)

Pinetz/Wimpissinger1. AuflOktober 2020

Inhalt der Meldung einer meldepflichtigen Gestaltung

 

(1) Im Fall einer marktfähigen meldepflichtigen Gestaltung hat die Erstmeldung alle verfügbaren Informationen gemäß § 16 Abs. 1 zu enthalten. § 16 Abs. 2 ist anzuwenden.

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