vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 5 Z 6 EU-MPfG (Wilplinger/Edelsbrunner)

Wilplinger/Edelsbrunner1. AuflOktober 2020

Nach Maßgabe des § 4 sind folgende Gestaltungen meldepflichtig:

Gestaltungen mit einer intransparenten Kette an rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentümern durch die Einbeziehung von Personen, Rechtsvereinbarungen oder Strukturen,die keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die mit angemessener Ausstattung sowie angemessenen personellen Ressourcen, Vermögenswerten und Räumlichkeiten einhergeht,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte