Der Betriebsräteversammlung obliegt:
Behandlung von Berichten des Zentralbetriebsrates und der Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;Beschlußfassung über die Einhebung und Höhe der Zentralbetriebsratsumlage;Der Betriebsräteversammlung obliegt:
Behandlung von Berichten des Zentralbetriebsrates und der Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;Beschlußfassung über die Einhebung und Höhe der Zentralbetriebsratsumlage;