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zu § 41 ArbVG (Risak)

Risak1. LfgJuni 2005

Abschnitt 1
Die Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung

 

(1) Die Betriebs(Betriebshaupt)versammlung besteht aus der Gesamtheit der Arbeitnehmer des Betriebes.

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