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zu Artikel 63 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Abschnitt 2
Kohärenz

 

Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.

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