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§ 32 NAG (Bleckmann)

Bleckmann3. AuflFebruar 2025

Selbständige Erwerbstätigkeit

 

Mit Ausnahme der Fälle des § 2 Abs. 1 Z 7 und des § 20d Abs. 8 AuslBG bedarf die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit – unbeschadet zusätzlicher Berechtigungen nach anderen Bundes- oder Landesgesetzen – der Ausstellung eines Aufenthaltstitels mit entsprechendem Zweckumfang.

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