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zu § 56k VfGG (Winkler)

2. AuflJuni 2017

i) Ausfertigungen in den Verfahren gemäß diesem Abschnitt

 

In den Verfahren gemäß den §§ 56c bis 56j sind alle Schriftsätze der Parteien des Verfahrens und Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes auch dem Präsidenten des Nationalrates zuzustellen.

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