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zu § 56i VfGG (Winkler)

2. AuflJuni 2017

g) Bei Beschwerden wegen Verletzung in Persönlichkeitsrechten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Untersuchungsausschusses

 

(1) Personen, wegen deren Verhaltens in Ausübung ihrer Funktionen im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss

Seite 1257

Beschwerde erhoben werden kann (im Folgenden Funktionäre genannt), sind:

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