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zu § 20 VfGG (Winkler)

2. AuflJuni 2017

(1) Verfahrensleitende Anordnungen im Vorverfahren und verfahrensleitende Anordnungen, die nur zur Vorbereitung der Entscheidung dienen, trifft der Referent ohne Gerichtsbeschluss.1)

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