[Entfällt; BGBl I 4/2008]
§ 60 wurde mit BGBl I 4/2008 aufgehoben. Bis dahin hatte er folgenden Wortlaut: „Durch die §§ 47 bis 59 wird der § 68 nicht berührt.“
[Entfällt; BGBl I 4/2008]
§ 60 wurde mit BGBl I 4/2008 aufgehoben. Bis dahin hatte er folgenden Wortlaut: „Durch die §§ 47 bis 59 wird der § 68 nicht berührt.“
