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zu § 60 VwGG (entfällt; Gruber)

2. AuflJuni 2017

[Entfällt; BGBl I 4/2008]

§ 60 wurde mit BGBl I 4/2008 aufgehoben. Bis dahin hatte er folgenden Wortlaut: „Durch die §§ 47 bis 59 wird der § 68 nicht berührt.“

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