2. Abschnitt
Verfahren in Verwaltungsstrafsachen
In die Frist zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde1) 2) werden auch nicht eingerechnet:
2. Abschnitt
Verfahren in Verwaltungsstrafsachen
In die Frist zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde1) 2) werden auch nicht eingerechnet:
