1) , 2) Mitglieder des Verwaltungsgerichtes, fachkundige Laienrichter und Rechtspfleger haben sich unter Anzeige an den Präsidenten18) der Ausübung ihres Amtes wegen Befangenheit3) , 6)-17) , 21) , 22) zu enthalten.4) , 5) , 19) , 20) , 23)-38)
[BGBl I 2013/33]
