vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 2 VwGVG (Reisner)

2. AuflJuni 2017

Soweit die Bundes- oder Landesgesetze nicht die Entscheidung3) durch den Senat5)–7) vorsehen4), entscheidet das Verwaltungsgericht durch Einzelrichter2) (Rechtspfleger)8)–11).

Materialien zu § 2:

RV 2009 BlgNR XXIV. GP 3:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte