Entschließung des Nationalrates vom 15. Mai 2012 betreffend Kommandantenverfahren und Feststellung der Eignung zum Wehrdienst (244/E 24. GP)
Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch entsprechende legistische Maßnahmen sicherzustellen, dass
das Kommandantenverfahren (insbesondere abgekürztes Verfahren, besondere Bestimmungen betreffend Disziplinarstrafen im Einsatz) möglichst unverändert beibehalten bzw. den Besonderheiten des militärischen Dienstbetriebes angepasst wird und eine den militärischen Erfordernissen Rechnung tragende Entscheidungsfrist für die Verwaltungsgerichte in Disziplinarsachen vorgesehen wird,