Entschließung des Nationalrates vom 15. Mai 2012 betreffend Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte (243/E 24. GP)
Der Bundeskanzler wird aufgefordert, im Zuge der Ausarbeitung des Verfahrensrechts der Verwaltungsgerichte und der Anpassungen des AVG
bis zum 20. Juni 2012 den Entwurf einer Novelle zum Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 auszuarbeiten, durch die dem Verwaltungsgerichtshof in bestimmten Fällen eine meritorische Entscheidungsbefugnis eingeräumt wird, und diesen den parlamentarischen Klubs zu übermitteln. Der Verwaltungsgerichtshof soll dann zur Fällung einer meritorischen Entscheidung berechtigt sein, wenn die Sache entscheidungsreif ist und die meritorische Entscheidung im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist;