Über die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist in Österreich Jahrzehnte lang diskutiert worden. Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 verwirklicht dieses Vorhaben und richtet mit 1. Jänner 2014 Verwaltungsgerichte erster Instanz des Bundes und der Länder ein; der administrative Instanzenzug wird grundsätzlich abgeschafft. Damit findet die schrittweise Entwicklung der Republik Österreich vom Verwaltungsstaat zum Justizstaat ihren vorläufigen Abschluss. Die Bundesverfassung erfährt dadurch ihre bedeutendste Änderung seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union.