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§ 5 TBO 2022 (Khakzadeh)

Khakzadeh3. AuflJuli 2024

Abstände baulicher Anlagen von den Verkehrsflächen

 

(1) Der Abstand baulicher Anlagen2) von den Verkehrsflächen3) wird durch die in einem Bebauungsplan festgelegten Baufluchtlinien4) oder durch Bebauungsregeln nach § 31b Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 bestimmt, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes festgelegt ist.

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