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§ 4 TBO 2022 (Müller)

Müller3. AuflJuli 2024

Anordnung baulicher Anlagen gegenüber den Bauplatzgrenzen

 

(1) Die Anordnung der Gebäude1) gegenüber den Grenzen des Bauplatzes2) zu den angrenzenden Grundstücken3) wird durch die in einem Bebauungsplan4) festgelegte Bauweise5) bestimmt. Bei Bauplätzen, für die kein Bebauungsplan besteht, gelten die Bestimmungen über die offene Bauweise.6)

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