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zu § 379 BVergG 2018

1. AuflJuni 2019

Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

 

Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in der Fassung des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, ABl. Nr. L 68 vom 7.3.2014, S 2, bleibt unberührt.

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