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zu § 158 BVergG 2018 (Ullreich/Reisinger)

Ullreich/Reisinger1. AuflJuni 2019

Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen

 

(1) Bei einfachen elektronischen Auktionen sind nur Angebote betreffend den Preis zulässig.

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