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zu § 150 BVergG 2018 (Reisinger/Ullreich)

Reisinger/Ullreich1. AuflJuni 2019

Mitteilung der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufes

 

(1) Der öffentliche Auftraggeber hat mitzuteilen, dass er beabsichtigt, das Vergabeverfahren zu widerrufen,

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