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zu § 6 BVergG 2018 (Heid)

Heid1. AuflJuni 2019

Lieferaufträge

 

Lieferaufträge sind entgeltliche Verträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf von Waren, mit oder ohne Kaufoption, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation, ist.

Seite 226

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