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Vor §§ 5.–7. BVergG 2018 (Auftragsarten) (Heid)

Heid1. AuflJuni 2019

2. Abschnitt
Auftragsarten

Vor §§ 5–7 (Auftragsarten)

Inhaltsübersicht

I. Kommentierung

A. Allgemeines

1
Die §§ 5 bis 7 definieren die Auftragstypen, welche dem BVergG 2018 unterliegen und beruhen auf den Vorgaben der Art 2 Abs 1 Z 5 bis 9 Vergabe-RL 2014/24/EU bzw Art 2 Z 1 bis 5 Sektoren-RL 2014/25/EU .

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