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zu § 28 WVRG 2020 (Oppel)

Oppel2. LfgJänner 2021

4. Abschnitt
Feststellungsverfahren

 

(1) Eine Unternehmerin oder ein Unternehmer, die oder der ein Interesse am Abschluss eines dem Anwendungsbereich des BVergG 2018, des BVergGKonz 2018 oder des BVergGVS 2012 unterliegenden Vertrages hatte, kann, sofern ihr oder ihm durch die behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, die Feststellung beantragen, dass

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