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§ 24a VlbgVNG (Rosenkranz)

Rosenkranz4. LfgJuli 2025

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, hat das Landesverwaltungsgericht das VwGVG in Verbindung mit dem AVG – ausgenommen die §§ 1 bis 5 und den IV. Teil des AVG – sinngemäß anzuwenden.

IdF LGBl 2013/44

Stand der Kommentierung: August 2024

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