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zu § 23 S.VKG 2018 (Warter)

Warter1. LfgAugust 2020

4. Unterabschnitt Feststellungsverfahren

 

(1) Ein Unternehmer bzw eine Unternehmerin, der bzw die ein Interesse am Abschluss eines dem Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes 2018, des Bundesvergabegesetzes Konzessionen 2018 oder des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 unterliegenden Vertrages hatte, kann, wenn ihm bzw ihr durch die behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, die Feststellung beantragen, dass

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