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zu § 9 S.VKG 2018 (Warter)

Warter1. LfgAugust 2020

(1) Verfahrenshilfe kann nur für die Einbringung von Feststellungsanträgen beantragt werden. Es gelten die Bestimmungen nach § 8a VwGVG sinngemäß mit folgenden Abweichungen:

Der Antrag ist unmittelbar beim Landesverwaltungsgericht einzubringen.Dem Antrag sind jene Unterlagen beizulegen, aus denen hervorgeht, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos ist.

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