Über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers bzw einer Auftraggeberin im Sinn des § 1 Abs 1 und 2 in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens entscheidet das Landesverwaltungsgericht.
IdF LGBl 2018/63
Über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers bzw einer Auftraggeberin im Sinn des § 1 Abs 1 und 2 in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens entscheidet das Landesverwaltungsgericht.
IdF LGBl 2018/63
