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zu § 2 NÖ VNG (Warum)

Warum1. LfgAugust 2020

(1) Beim Amt der NÖ Landesregierung wird die „NÖ Schlichtungsstelle für öffentliche Aufträge“ eingerichtet. Sie vermittelt in einem konkreten Vergabeverfahren bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auftraggeber und einem oder mehreren Unternehmern (Streitteile).

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