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zu § 20 K-VergRG 2018 (Schnabl)

Schnabl1. LfgAugust 2020

Über Anträge auf Nichtigerklärung von Entscheidungen eines Auftraggebers ist spätestens zwei Monate nach Einlangen des Antrages zu entscheiden.

IdF LGBl 2018/84

Stand der Kommentierung: März 2019

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