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zu § 2 K-VergRG 2018 (Schnabl)

Schnabl1. LfgAugust 2020

2. Hauptstück Vorverfahren

 

(1) Beim Amt der Kärntner Landesregierung wird eine Ombudsstelle für Vergabewesen – im Folgenden Ombudsstelle genannt – eingerichtet. Diese ist berufen, in einem konkreten Vergabeverfahren wegen behaupteter Rechtswidrigkeit ein Vorverfahren durchzuführen.

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