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zu § 168 BVergG 2018 (Holoubek/Fuchs)

Holoubek/Fuchs3. LfgJuli 2023

M. Holoubek/C. Fuchs

 

(1) Soweit öffentliche Unternehmen eine Sektorentätigkeit (§§ 170 bis 175) ausüben, sind sie Sektorenauftraggeber.

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