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zu § 167 BVergG 2018 (Holoubek/Fuchs)

Holoubek/Fuchs3. LfgJuli 2023

M. Holoubek/C. Fuchs

 

Soweit ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 4 Abs. 1 eine Sektorentätigkeit (§§ 170 bis 175) ausübt, ist er Sektorenauftraggeber (öffentlicher Sektorenauftraggeber).

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