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zu § 295 BVergG (Sachs)

Sachs1. LfgMärz 2009

(1) (Verfassungsbestimmung) Die Mitglieder des Bundesvergabeamtes sind hinsichtlich der Ausübung der ihnen nach diesem Gesetz und den dazu ergehenden Verordnungen zukommenden Aufgaben an keine Weisungen gebunden.

IdF BGBl I 2006/17

Stand der Kommentierung: Jänner 2007

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