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zu § 269 BVergG (Öhler/Schramm)

Öhler/Schramm1. LfgMärz 2009

(1) Vor der Wahl des Angebotes für die Zuschlagsentscheidung hat der Sektorenauftraggeber auf Grund des Ergebnisses der Prüfung im Oberschwellenbereich folgende Angebote auszuscheiden:

1. Angebote von Bietern, die von der Teilnahme am Vergabeverfahren gemäß § 188 Abs. 5 oder – sofern der Sektorenauftraggeber dies so vorgesehen hat – gemäß § 229 Abs. 1 auszuschließen sind;

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