vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 200 BVergG (Schramm/Öhler)

Schramm/Öhler1. LfgMärz 2009

3. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

 

Aufträge im Unterschwellenbereich sind, unbeschadet der Regelung des § 201, in einem in § 192 genannten Verfahren zu vergeben. Soweit dies auf Grund des Wertes und des Gegenstandes des Auftrages erforderlich erscheint, ist eine Verfahrensart zu wählen, durch die ein angemessener Grad von Öffentlichkeit gewährleistet ist. Von einer Bekanntmachung eines Verfahrens kann insbesondere Abstand genommen werden, wenn eine der in § 195 genannten Voraussetzungen vorliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte