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zu § 101 BVergG (Öhler/Schramm)

Öhler/Schramm1. LfgMärz 2009

7. Abschnitt
Ablauf einzelner Vergabeverfahren

 

(1) Offene Verfahren sind in den einschlägigen Publikationsmedien gemäß den §§ 46, 50 bis 52 und 55 bekannt zu machen.

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