Erweiterung der am Lohnkonto anzuführenden Daten: Durch eine Änderung der Lohnkontenverordnung (BGBl II Nr 337/2025, erschienen am 30.12.2025) müssen ab nun einige zusätzliche Daten im Lohnkonto enthalten sein bzw schon bisher verpflichtende Daten separat aufgegliedert werden.
Bruttobezüge sind getrennt nach Geld- und Sachbezügen auszuweisen (§ 1 Abs 1 Z 1 Lohnkontenverordnung).
