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6.3. Trinkgeldpauschalen für einige weitere Branchen (Kraft/Kronberger)

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2026

Die Österreichische Gesundheitskasse hat mit Wirkung ab 01.01.2026 Trinkgeldpauschalen außerdem festgelegt für

Arbeiter/innen und gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe (avsv Nr 4/2026), Arbeiter/innen und gewerbliche Lehrlinge im Friseurgewerbe (avsv Nr 2/2026),

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