Im Hotel- und Gastgewerbe hat die Österreichische Gesundheitskasse auf Basis einer Sozialpartnereinigung ab 01.01.2026 bundesweit einheitliche SV-pflichtige Trinkgeldpauschalsätze festgelegt (avsv Nr 3/2026).
Die Trinkgeldpauschalen gelten für
Im Hotel- und Gastgewerbe hat die Österreichische Gesundheitskasse auf Basis einer Sozialpartnereinigung ab 01.01.2026 bundesweit einheitliche SV-pflichtige Trinkgeldpauschalsätze festgelegt (avsv Nr 3/2026).
Die Trinkgeldpauschalen gelten für
