vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ruhezeiten (Gagawczuk/Lerche)

Gagawczuk/Lerche5. AuflAugust 2025

Schutzfunktion

Verwaltungsstrafe

743
Unter Ruhezeiten werden jene Zeiträume verstanden, die zwischen den Arbeitswochen bzw den einzelnen Arbeitstagen innerhalb einer Arbeitswoche liegen und in denen nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden darf, um ausreichend Erholungsmöglichkeiten für die AN zu schaffen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte