Schutzfunktion
Verwaltungsstrafe
Unter Ruhezeiten werden jene Zeiträume verstanden, die zwischen den Arbeitswochen bzw den einzelnen Arbeitstagen innerhalb einer Arbeitswoche liegen und in denen nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden darf, um ausreichend Erholungsmöglichkeiten für die AN zu schaffen.
